Dynamische Tarife auf der Robotron-Energiemarkt-Plattform
Mit der Einführung des § 41a EnWG sind Energieversorger verpflichtet, ihren Kunden sogenannte „Dynamische Tarife“ anzubieten. Diese Tarife müssen lastvariabel oder tageszeitabhängig sein, z. B. Mehrzonentarife oder Verträge mit einer Spotkomponente. Verträge in dieser Ausgestaltung sind über den gesamten Kundenlebenszyklus, d. h. von der Angebotskalkulation über die Bewirtschaftung bis hin zur Abrechnung, schon lange vor der gesetzlichen Pflicht im robotron*esales abbildbar. Im Vortrag geben wir ein Update über die im letzten Jahr erfolgten Projekte zur Prozessierung dynamischer Tarife auf der Robotron-Energiemarkt-Plattform.